Allgemeine Geschäftsbedingungen für Verträge mit Unternehmern

 § 1 Allgemeines 

(1) Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, Lieferun-gen und sonstigen Leistungen der Fa. Arkem Chemicals GmbH, Carl-Zeiss-Str. 32, 47445 Moers, ausschließlich. Sie gelten ausdrücklich nicht gegenüber Verbrauchern im Sinne von § 13 BGB. Entge-genstehende oder abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir haben ihrer Geltung in Schriftform zugestimmt. Die nachfolgenden AGB gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender bzw. abweichender Bedingungen des Kunden die vertraglich geschulde-te Leistung vorbehaltlos ausführen. Abweichungen von diesen AGB bedürfen zur Wirksamkeit unserer schriftlichen Zustimmung, sofern es sich nicht um eine Individualabrede handelt. 

(2) Die AGB gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Kunden, ohne dass es hierzu einer ausdrücklichen Vereinbarung bedarf. 

 § 2 Vertragsschluss; Umfang und Inhalt der Leistungen 

(1) Soweit nichts anderes vereinbart, sind unsere Angebote freibleibend. Die Preise gelten netto ab Werk bzw. Lager. Bestellungen des Kunden werden erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung bindend und zwar in dem bestätigten Umfang. 

(2) Wir sind berechtigt, den Kaufpreis sowie die Versand- und Verpackungskosten per Vorkasse zu verlangen. Die Zahlungsansprüche aus dem geschlossenen Vertrag sind sofort zur Zahlung fällig und längstens bis 30 Tage nach Rechnungsdatum zu begleichen. Zahlungen sind ohne Abzug zu leisten. Skonto gewähren wir nicht. Im Falle des Zahlungsverzugs berechnen wir Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz, soweit wir nicht einen höheren Schaden nach-weisen. Spesen gleich welcher Art gehen zu Lasten des Käufers. 

(3) Nachträgliche Änderungen oder Zusatzvereinbarungen jedweder Art – bedürfen zu ihrer Wirksam-keit unserer schriftlichen Bestätigung. 

 § 3 Liefer- und Leistungsbedingungen; ADSp; Eigentumsvorbehalt 

(1) Unsere Lieferfristen werden sorgfältig, aber unverbindlich angegeben. Mangels abweichender schriftlicher Vereinbarung ist für die Lieferung unsere schriftliche Auftragsbestätigung maßgebend. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages und die Unsicherheitseinrede nach § 321 BGB bleiben vorbehal-ten. 

(2) Die Lieferung wird entsprechend der mit dem Kunden getroffenen Vereinbarung ausgeführt und das Risiko gemäß der jeweils aktuell geltenden Fassung der Incoterms übertragen. 

(3) Alle Ereignisse höherer Gewalt, die wir nicht gemäß § 276 BGB zu vertreten haben, wie z.B. un-vorhergesehene Betriebsstörungen, abnormaler Krankenstand, Streiks, Aussperrungen, nicht recht-zeitige Belieferung mit den erforderlichen Produkten trotz ordnungsgemäßer und rechtzeitiger Bestel-lung, entbindet uns von der Erfüllung der übernommenen vertraglichen Verpflichtungen, solange diese Ereignisse andauern; angegebene Lieferfristen verlängern sich entsprechend. Wir sind verpflichtet, den Kunden unverzüglich davon in Kenntnis zu setzen, wenn ein solches Ereignis eintritt; gleichzeitig sind wir gehalten, dem Kunden Mitteilung darüber zu machen, wie lange ein solches Ereignis voraus-sichtlich dauert. Falls ein solches Ereignis länger als drei Monate andauert, können wir vom Vertrag zurücktreten. Die Gegenleistung wird unverzüglich zurückerstattet. Eine Entschädigung wegen ver-späteter Lieferung ist in diesen Fällen ausgeschlossen. 

(4) Sofern ein Leistungsverzug, der nicht auf einer von uns zu vertretenden vorsätzlichen Vertragsver-letzung beruht, gegeben ist, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Soweit der Leistungsverzug auf einer von uns zu vertretenden schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht beruht, haften wir nach den gesetzlichen Bestimmungen; auch in diesem Fall ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typi-scherweise eintretenden Schaden begrenzt. 

(5) Der Kunde ist zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn eine von ihm gesetzte Nachfrist von vier Wochen fruchtlos verstrichen ist. 

(6) Sollten im Zusammenhang mit Aufträgen speditionelle Dienstleistungen und/oder Transportaufträ-ge für den Kunden zu erledigen sein, so gelten hierfür – vorbehaltlich einer abweichenden schriftlichen Vereinbarung – die ADSp in der jeweils neuesten Fassung. 

(7) Wir behalten uns das Eigentum an gelieferten Sachen bis zur vollständigen Rechnungsbeglei-chung vor. Bis zu diesem Zeitpunkt dürfen die Sachen nicht verpfändet, sicherheitshalber übereignet oder mit sonstigen Rechten belastet werden. Der Kunde ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Sache pfleglich zu behandeln. Veräußert der Kunden Ware, die noch in unserem Eigentum steht, weiter, tritt er bereits jetzt, ohne dass es einer weiteren Erklärung bedarf, seine künftigen Forderungen aus der Weiterveräußerung gegen seine Kunden sicherungshal-ber an uns ab. Veräußert der Kunde die Ware zusammen mit anderen Gegenständen weiter, tritt er denjenigen Teil der Gesamtpreisforderung an uns ab, der dem in Rechnung gestellten Preis (ein-schließlich Umsatzsteuer) unserer Ware entspricht. Der Kunde ist gleichwohl zur Einziehung seiner Forderung berechtigt. 

§ 4 Gewährleistung; Rügepflicht; Informationspflichten bei Transportschäden 

(1) Die Mängelgewährleistung richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. Ist der Kunde Unter-nehmer, so verjähren seine Ansprüche bei Mängeln mit Ablauf von einem Jahr. 

(2) Sofern ein Mangel vorliegt, sind wir berechtigt, nach eigener Wahl innerhalb angemessener Frist die Nacherfüllung in Form der Mangelbeseitigung oder der Neulieferung vorzunehmen. 

(3) Der Kunde ist verpflichtet, die Ware bei Entgegennahme auf offensichtliche und erkennbare Män-gel zu untersuchen. Soweit diese Untersuchung Mängel erkennen lässt, ist der Kunde zur Wahrung seiner Mängelansprüche verpflichtet, unverzüglich, d.h. grundsätzlich binnen 48 Stunden, eine schrift-liche Rüge auszusprechen und uns Gelegenheit zur Tatbestandsaufnahme zu geben. Auf § 377 HGB wird Bezug genommen; dies gilt rein zur Klarstellung nicht, wenn der Kunde Verbraucher im Sinne von § 13 BGB ist. 

(4) Werden Waren mit offensichtlichen Schäden an der Verpackung oder am Inhalt angeliefert, so soll der Kunde dies unbeschadet seiner Gewährleistungsrechte sofort beim Spediteur/Frachtdienst rekla-mieren und unverzüglich durch eine E-Mail oder auf sonstige Weise (Fax/Post) mit uns Kontakt auf-nehmen, damit wir etwaige Rechte gegenüber dem Spediteur/Frachtdienst wahren können. 

(5) Der Kunde kann im Nachhinein keine Beschädigungen oder Mängel geltend machen, die durch eine sofortige Inaugenscheinnahme der gelieferten Produkte hätte festgestellt werden können oder wenn diese dem Lieferanten nicht sofort gemeldet wurden. 

§ 5 Haftung 

(1) Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Kunde Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, oder wir schuldhaft eine wesentli-che Vertragspflicht verletzen; vorsätzliche oder grob fahrlässige Handlungen von Vertretern oder Er-füllungsgehilfen sind hierin eingeschlossen. Soweit uns keine vorsätzliche Vertragsverletzung ange-lastet wird, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. 

(2) Sofern wir nicht den Transport schulden, haften wir nur bis zur Verladung, es sei denn, diese hat der Kunde oder ein von ihm beauftragter Dritter vorgenommen. 

(3) Soweit nicht vorstehend etwas Abweichendes geregelt, ist die Haftung – außer bei schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsabschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden gemäß § 823 BGB. 

(4) Soweit unsere Schadensersatzhaftung ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung 

§ 6 Gerichtsstand; Schlussbestimmungen; Unverbindlichkeit der Übersetzung 

(1) Sofern unser Vertragspartner Vollkaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, juristische Per-son des öffentlichen Rechtes oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Moers ausschließli-cher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten. Gleiches gilt, wenn unser Vertragspartner keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat oder dieser zum Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt ist. Hiervon abweichend sind wir berech-tigt, Ansprüche gegen unsere Vertragspartner auch an jedem anderen zuständigen Gericht gelten zu machen. Erfüllungsort für alle Lieferungen des Auftragnehmers ist, soweit nichts anderes vereinbart wurde, Moers. 

(2) Für die vorgenannten Bedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem jeweiligen Vertragspartner – einschließlich der Interpretation und Erfüllung dieser Bedingungen – so-wie für etwaige Rechtsstreitigkeiten gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland ohne Anwendung des UN-Kaufrechtes (CISG-Abkommen). Soweit das Recht der Bundesrepublik Deutschland auf das Recht eines anderen Staates oder auf internationales Recht, z.B. auf das vorer-wähnte UN-Kaufrecht (CISG-Abkommen) über den internationalen Warenkauf verweist, so ist diese Verweisung ausdrücklich abbedungen. 

(3) Bei mehrsprachig abgegebenen Erklärungen gilt im Zweifelsfall die deutsche Erklärung. Die vorlie-genden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich in ihrer deutschsprachigen Fas-sung. Bei nicht-deutschen Fassungen handelt es sich lediglich um unverbindliche Übersetzungen. 

(4) Sollten einzelne Vertragsbestimmungen einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Die Ver-tragspartner sind verpflichtet, eine sich evtl. ergebene Vertragslücke durch eine Vereinbarung zu schließen, die dem mit der unwirksamen Bestimmung verfolgten vertraglichen Zweck und dem wirt-schaftlichen Erfolg am nächsten kommt. 

Stand: Februar 2023

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Die niederländische AGB sind auf Anfrage hier erhältlich.